Letztes Update: February 05, 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Alea Hotels in Pfaffenhofen
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Kunde) und uns (Hotel Alea GmbH Geschäftsführer Stefan Apfl) regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen, und
die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
A) Vertragsabschluss
1. Der Vertrag ist abgeschlossen sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonst. Leistungen bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
3. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als
Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht
innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
5. Bei Onlinebuchungen kommt der Vertrag mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche
Buchungsbestätigung erfolgt nicht.
B) An- und Abreise
1. Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 14.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 11.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach
kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
2. Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderwärtig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere oder
garantierte Anreise vereinbart wurde.
C) Preise, Leistungen
1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer, bei
Pauschalangeboten pro Person. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
2. Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und
den dortigen Angaben zu Leistungen. Komfort und Ausstattung des Hotels und der gebuchten Unterkunft.
3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), kann das Hotel ein
Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
4. Ändert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
D) Zahlung, Rechnungen des Hotels
1. Für Reservierungen kann vom Hotel bei oder nach Vertragsschluss eine ang. Vorauszahlung verlangt werden. Höhe und Zahlungstermin der Vorauszahlung werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
2. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so
ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das Hotel zu bezahlen.
3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
4. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.
5. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren
Verzugschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 erhoben.
6. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels (=Ingolstadt), auch dann, wenn etwa aufgrund anderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter
Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
7. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
E) Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden
1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Ein
Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbaren Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel erklärt.
3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu
bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten): - Bei Unterkünften ohne Verpflegung 90% - Bei Übernachtung/Frühstück 80% - Bei
Halbpension 70% und bei Vollpension 60% - Bei Veranstaltungen/Tagungen ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, zuzüglich 35% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung
bei Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, bei jedem späteren Rücktritt 80% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung.
4. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
5. Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand
entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.
F) Rücktritt durch das Hotel
1. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
2. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls, a, angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa
entstehenden Ausfallschaden zu verzichten. b, höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen. c, das Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung, namentlich die im Hotel vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels
gefährden kann.
3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden
nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
4. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Hotel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz
oder teilweise entfallen.
5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem Hotel im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass
die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die
Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
6. Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zu Rücktritt berechtigt, sofern
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
7. Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
G) Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Hotels für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Hotelgastes weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Hotel für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
2. Die Gastwirtshaftung des Hotels für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
3. Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
4. Bei mitgebrachten Gegenständen insbesondere z. B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB
nur bis zu einen Betrag von € 750,00 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit,
Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld kann dort gegen Quittung hinterlegt werden.
5. Der Veranstalter/Besteller haftet für Verluste oder Beschädigungen die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso wie für Verluste und
Beschädigungen die er selbst verursacht hat.
6. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
7. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der
Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
H) Sonstiges
1. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das Hotel in der Ausschreibung diese Möglichkeit
vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können das Hotel zur außerordentlichen Kündigung des
Gastaufnahmevertrag berechtigen.
2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
3. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen
Fundbüro übergeben.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen
Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
I) Schlussbestimmungen
1. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden.
2. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Hotel, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung - verjähren
nach einem Jahr.
3. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Hotel als Schuldner Kenntnis erlangt oder
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
4. Schweben zwischen dem Gast und dem Hotel Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder das
Hotel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
5. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Der Gast
kann das Hotel nur an dessen Sitz verklagen. (=Ingolstadt)
6. Für Klagen des Hotels gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.
7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.